• Schade, dass der damalige Preis nicht genannt wurde; hätte mich schon interessiert.

    Deswegen erwähne ich sowas auch immer im Posting, weil man es später nicht mehr rekonstruieren kann. Amazon macht es allerdings so, daß sie manchmal Erstpreise ansetzen, die hoffnungslos überzogen sind. Sowas wie 227,61 € für eine Einzel-CD (noch vor Erscheinen); ist der Auslieferungstag da, liegt grundsätzlich der passende Preis vor.

    Unser *opi* nahm *opi*-um - Bumms! fiel unser *opi* um.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Tauschaktion Produkt gegen Geld macht der Kunde einen Preisvorschlag, auf den der Verkäufer eingeht (oder auch nicht), und dieser entspricht üblicherweise der Preisforderung des Verkäufers,

    Ähnliches habe ich auch soeben bei einem Anbieter gelesen:

    Zitat

    Die Angebote auf unserer Website sind eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, ein Angebot abzugeben, und die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot des Käufers an den Verkäufer dar, die Waren in der Bestellung des Käufers zu kaufen, nachdem er auf den Bestellknopf „bestätige meine Bestellung“ geklickt hat. Bestellungen sind erst dann verbindlich, wenn und sobald sie vom Verkäufer bestätigt werden, indem der Verkäufer dem Käufer die Versandbestätigung oder eine Benachrichtigung über die Bereitstellung der Ware zur Abholung sendet.

    Das ist doch Verdrehung von Tatschen; ich studiere Angebote und plötzlich soll ich derjenige sein, der das Angebot abgibt? Wo, bitteschön, kann ich angeben, was ich bereit zu zahlen bin? Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt, bin nicht ich derjenige, der ein Angebot abgibt (weil es gar nicht möglich ist), sondern der Anbieter, da es keine andere Preisoption gibt.

  • Ähnliches habe ich auch soeben bei einem Anbieter gelesen:

    [...]

    ich studiere Angebote und plötzlich soll ich derjenige sein, der das Angebot abgibt?

    Das gilt u.a. auch nach den Amazon-AGB und ist üblicher Standard bei Vertragsabschlüssen via Internet.

    • Offizieller Beitrag

    Aha, das heißt: künftig werde ich also in alle Restaurants und Supermärkte meine eigenen Preislisten mitbringen und an der Kasse vorlegen; akzeptiert der Kassier nicht, dürfen die alles wieder wegräumen. Und das machen dann die folgenden 200 in der Schlange stehenden (von mir angeheuerten) auch ... mal sehen, wie lange das denen dann noch Spaß macht ...

    Was ist mit Angaben wie "Sonderangebot" oder "Tagesangebot"? Das wäre doch meine Aufgabe und nicht die des Verkäufers?

  • Das ist doch Verdrehung von Tatschen; ich studiere Angebote und plötzlich soll ich derjenige sein, der das Angebot abgibt?

    Der Verkäufer hat doch den Preis mitgenannt, und wenn ein Käufer bestellt, akzeptiert er automatisch den Preis. Wenn der dem Käufer nicht gefällt, schickt er doch eh eine Mail, ob man da noch was preislich machen kann.

    Es geht aber auch darum, daß z.B. der Artikel nicht (mehr) vorhanden ist. Wie soll ein Verkäufer etwas ausliefern, was er nicht hat? Irrtümer passieren nunmal, und nicht jeder angebotene Artikel ist noch lieferbar.

    Außerdem: es ist sowas wie eine Rechtshülse - eine juristische Konstruktion, um beide Seiten einigermaßen im Gleichgewicht zu halten. Ärger kann immer wieder geben, und in den meisten Fällen funktioneren die getätigten Geschäfte ja.

    künftig werde ich also in alle Restaurants und Supermärkte meine eigenen Preislisten mitbringen und an der Kasse vorlegen; akzeptiert der Kassier nicht, dürfen die alles wieder wegräumen.

    Klar, geht. Aber nur zur Info: wenn ein Kunde sowas mehrmals macht, darf er sich nicht wundern, wenn der Verkäufer ihm sagt: "Nee, dir werde ich nichts verkaufen!" Und kein Käufer kann dagegen vorgehen.

    Unser *opi* nahm *opi*-um - Bumms! fiel unser *opi* um.

    • Offizieller Beitrag

    Klar, geht. Aber nur zur Info: wenn ein Kunde sowas mehrmals macht, darf er sich nicht wundern, wenn der Verkäufer ihm sagt: "Nee, dir werde ich nichts verkaufen!" Und kein Käufer kann dagegen vorgehen.

    Nun, dann haben sie in Zukunft keine Käufer mehr ....

    Zitat

    Der Verkäufer hat doch den Preis mitgenannt, und wenn ein Käufer bestellt, akzeptiert er automatisch den Preis. Wenn der dem Käufer nicht gefällt, schickt er doch eh eine Mail, ob man da noch was preislich machen kann.

    Klar; deswegen bin ich nachwievor der Ansicht: der Anbieter/Verkäufer macht das Angebot, das ich als Käufer akzeptiere (oder eben nicht). ICH mache AKTIV KEIN Angebot; ich akzeptiere allenfalls - wie auch immer das rechtlich ausgelegt werden wird: es ist FALSCH. Da können die Rechtsgelehrten mir erzählen, was sie wollen ...

    Sorry: ein Anbieter macht einen Preisaushang; was bitte soll das sein, wenn es KEIN Angebot ist? Ein Preisvorschlag, wobei der Anbieter auf Abweichungen eh nicht eingeht? Das ist SCHWACHSINNIG. Man sollte mal das Dorf um die Kirche herum lassen ... Wenn das WIRKLICH so ist (um umgesetzt wird), werde ich Kaufverweigerer. Eigener Garten mit CD-Bäumen usw. - ...

  • Da können die Rechtsgelehrten mir erzählen, was sie wollen ...

    Es ist ja nicht so, dass Deine Auffassung nicht auch auch in der Literatur vertreten würde. Gerade im Hinblick auf Vergaberecht wünschte ich mir auch eine andere Lesart. Aber wahrscheinlich ist diese Fragestellung nur für mich und mein berufliches Umfeld interessant - gähn.

    • Offizieller Beitrag

    Klingt, als wäre "Basar" etwas Schlechtes. Natürlich kann man handeln, deshalb heißt es (und schon sehr lange) "Handel". Dass Sprache und Wortbedeutung im Handelsrecht nicht unbedingt mit den Vorstellungen in der Alltagssprache identisch sind, ist wie in vielen anderen Bereichen nichts besonders Überraschendes. Ebensowenig, dass die Vorstellungen wohl der Meisten eben aus der Semantik des Sprachalltags kommen und nicht aus jeweiligem (und im Zweifel für Streitfragen zuständiges) Fachwissen. Was Usus ist und was der rechtliche Sachverhalt, muss auch nicht zwingend übereinstimmen - solange es funktioniert, ein Käufer kauft, ein Handel zustande kommt. Ich finde an dem Sachverhalt nichts Schräges oder Verdrehtes - im Gegenteil kann man sich immer wieder mal bewusst machen, dass man als Käufer und Konsument durchaus auch eine starke und rechtlich gestärkte Position hat. Und ja, ich habe auch schon Deals erlebt, bei denen ein Restaurantbesucher mit dem Wirt einen Preis ausgehandelt hat, warum nicht? Inzwischen gibt es eine Menge Konzepte, vom Restaurant bis zur Stadtführung, bei denen der Kunde bezahlt, was er für angemessen hält - manche mehr, manche weniger als der Anbieter kalkuliert.

    *sante*

    • Offizieller Beitrag

    Ja, nur hat es sich eben nicht durchgesetzt, daß "Handel" eben auch HANDELN bedeutet; insofern ist natürlich Basar nichts negatives; nur natürlich für die Anbieter, die es nicht einsehen, weniger zu bekommen als sie verlangen (Angebot!). Handeln kann dabei ein Preisvorteil oder auch ein sonstiger Vorteil sein, der sich nicht nicht unmittelbar resp. zwingend im Preis niederschlägt (aber eben nachvollziehbar sein sollte; z.B. ein Container Freiware).

    • Offizieller Beitrag
    Sorry: ein Anbieter macht einen Preisaushang; was bitte soll das sein, wenn es KEIN Angebot ist?

    Was bietet denn der Anbieter an? Eine CD oder eine Geldsumme? Ersteres. Und der Käufer bietet ihm im Tausch dafür Geld.

    Wenn es für beide passt, kommen sie ins Geschäft. Wenn einer von ihnen immer weiter mäkelt, wird sich der andere das merken. Und wenn das bei einem Händler mit allen Kunden und bei einem Käufer mit allen Händlern geschehen würde, hätte der Händler in der Tat ein Problem mit ausbleibender Kundschaft und der Käufer ein Problem, überhaupt noch einen Händler zu finden, der mit ihm Geschäfte machen will. Deshalb werden sich meistens beide hüten, es mit Überteuerung (Händler) und Knauserigkeit (Käufer) zu übertreiben. Bis auf die paar Bekloppten.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es für beide passt, kommen sie ins Geschäft. Wenn einer von ihnen immer weiter mäkelt, wird sich der andere das merken.

    Das passiert aber in Normalfall nie. Ich akzeptiere im Normalfall das Angebot (oder eben nicht - und suche weiter).

    Und wenn das bei einem Händler mit allen Kunden und bei einem Käufer mit allen Händlern geschehen würde, hätte der Händler in der Tat ein Problem mit ausbleibender Kundschaft

    Eben darauf lege ich es an.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hat es einfach auch mit der Größe von Unternehmen zu tun, dass es meist nicht Usus ist, zu (ver-)handeln. Bei tausenden von Kunden reichen die Kapazitäten nicht für einen solchen Dialog - und diese Unternehmen haben eben auch genug sichere Kunden, um auf das Geschäftchen mit dem einen Basar-Typen verzichten zu können. Im viel kleineren Maßstab kommt sowas aber durchaus zustande. Hm, in "meiner" Pommesbude habe ich oft schon sowohl weniger als auch mehr bezahlt, als die Delikatessentafel nahelegte, je nachdem, was ich grad im Portemonnaie hatte. *hä*

    Mein Punkt oben war ja gerade, dass erst der bezahlende Käufer die bekloppten Preise mancher Händler realisiert. Wenn einer bereit ist, horrend zu bezahlen, lag der Verkäufer mit seiner Vorstellung nicht mal unverschämt falsch. Da lasse ich gerne beide links liegen.

    *sante*

    • Offizieller Beitrag

    Aaaaaaber ... das ist noch immer ein Aaaaangebot, das man/Du annehmen kann/st oder eben nicht. Ich verstehe nachwievor diese Verdrehung von Tatsachen nicht. Preisverhandlung vor Ort ist eine andere - private - Sache. Sympatische Leute bekommen einen niedrigeren Preis (klar als Anreiz, sympathischer zu sein); man kennt es;

    KAFFEE - 3,50 €

    Bitte einen KAFFEE - 2,50 €

    Ich hätte gerne einen dieser erlauchten Coffeys - 1,50 €

    Funzt ...

    Da ich sowieso Zeit ohne Ende habe: ich werde es mal ausprobieren, einen marktinternen Einkaufsbegleiter zu rekrutieren, der mir persönliche Preise offeriert ... da sollte ich bis zu 80% einsparen können ... vor allem im CAP-Markt dürfte das interessant werden; das ist ein von mir bevorzugter Markt (Ableger von EDEKA, der spieziell geHANDYcapte ... äh ... gehandyCAPte Mitarbeiter einstellt.).

    • Offizieller Beitrag

    Mach das, bin auch gespannt. Nur, wenn er sein Handels-Einmaleins nicht kennt, sprich lieber mit dem Filialleiter. Und übertreib's halt nicht, schließlich wäre das Ziel ein zustandekommendes Geschäft, nicht ein Ausreizen der Beweglichkeit des Händlers.

    Vielleicht auch interessant zum Thema falsche (irrtümlich zu niedrige) Auspreisung: https://shopbetreiber-blog.de/2017/03/16/pre…endler-liefern/

    Auch da kommt ein Aspekt der Verhältnismäßigkeit mit rein, im Handelsrecht die recht (haha) uneindeutige, aber für meine Begriffe wunderwunderschöne Inhaltsbegrenzung "auf Treu und Glauben" - na, wenn die mal nicht basaralt ist.

    *sante*